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   OVG Sachsen, 28.09.2020 - 4 B 267/20   

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https://dejure.org/2020,31386
OVG Sachsen, 28.09.2020 - 4 B 267/20 (https://dejure.org/2020,31386)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 28.09.2020 - 4 B 267/20 (https://dejure.org/2020,31386)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 28. September 2020 - 4 B 267/20 (https://dejure.org/2020,31386)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 55a, VwGO § 80 Abs. 1, VwGO § 80 Abs. 2, BauGB § 212a Abs. 1, SächsWG § 55 Abs. 8
    Signatur; Übermittlungsweg; Baugenehmigung; Verfahrensrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 05.08.2015 - 6 C 8.14

    Neutrale Aufwendungen; Ausgangsentgeltniveau; postrechtliche Entgeltgenehmigung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.09.2020 - 4 B 267/20
    Sie verkennen aber, dass die Klagebefugnis i. S. d. § 42 Abs. 2 VwGO gegeben ist, wenn die Verletzung eigener Rechte eines Klägers auf der Grundlage des Klagevorbringens möglich und diese Möglichkeit nur auszuschließen ist, wenn offensichtlich nach keiner Betrachtungsweise subjektive Rechte des Klägers verletzt sein können (BVerwG, Urt. v. 5. August 2015 - 6 C 8.14 -, BVerwGE 152, 355 Rn. 11 = juris Rn. 11 m. w. N.; st. Rspr.).
  • BVerwG, 04.05.2020 - 1 B 16.20

    Elektronischer Rechtsverkehr; Signatur; besonderes Behördenpostfach (beBPo);

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.09.2020 - 4 B 267/20
    Da es sich nach dem klaren Gesetzeswortlaut des § 55a Abs. 3 VwGO bei der Einreichung eines mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehenen elektronischen Dokuments einerseits und der Einreichung eines (einfach) signierten elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg andererseits um zwei eigenständige Möglichkeiten der elektronischen Dokumentenübermittlung handelt (BVerwG, Beschl. v. 4. Mai 2020 - 1 B 16.20, 1 PKH 7.20 -, juris Rn. 5) ist eine formunwirksame Einreichung der Schriftsätze der Prozessbevollmächtigten der Beigeladenen nicht ansatzweise erkennbar.
  • OVG Niedersachsen, 11.11.2010 - 1 ME 193/10

    Aufschiebende Wirkung entgegen § 212 a Baugesetzbuch (BauGB) des Widerspruchs

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.09.2020 - 4 B 267/20
    Der Senat kann offen lassen, ob ausnahmsweise etwas anderes gilt, wenn die formelle Zulassungsentscheidung der Bauaufsichtsbehörde verfahrensfehlerhaft ist, weil das Vorhaben einer formellen Zulassungsentscheidung in einem anderen Verfahren bedarf, das die materielle bauaufsichtliche Zulassung einschließt, und in diesen Fällen § 212a Abs. 1 BauGB keine Anwendung findet (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 11. November 2010 - 1 ME 193/10 -, juris Rn. 24 ff. [zu immissionsschutzrechtlicher Genehmigung]).
  • OVG Sachsen, 07.11.2023 - 1 A 113/21

    Berufungsbefugnis; gemeindliche Planungshoheit; Einvernehmen;

    Es kann damit dahinstehen, ob die Beigeladene in eigenen subjektiven Rechten dadurch verletzt wird, dass kein wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren (§ 26 Abs. Satz 1 SächsWG) für die Errichtung von Anlagen im Uferbereich durchgeführt wurde, in dem die materiell-rechtliche Prüfung des Baurechts von der Wasserbehörde vorzunehmen wäre (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 28. September 2020 - 4 B 267/20 -, juris Rn. f.).
  • OVG Sachsen, 14.07.2023 - 2 B 80/23

    Folgen der fehlenden Übertragung eines selbstständigen Lehrauftrages an einen

    Vollzieht die Behörde gleichwohl den angegriffenen Bescheid - hier durch den Verweis auf die Beendigung des Vorbereitungsdienstes kraft Gesetzes -, ist in entsprechender Anwendung von § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs festzustellen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 28. September 2020 - 4 B 267/20 -, juris Rn. 18; VGH BW, Beschl. v. 13. Dezember 2016 - 6 S 346/16 -, juris Rn. 2; BayVGH, Beschl. v. 18. November 2019 - 4 CS 19.1839 -, juris Rn. 4).
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